Wenn es um den Kauf oder Verkauf von Grundstücken, aber auch Immobilien geht, steht dahinter immer eine enorme wirtschaftliche
Bedeutung. Ob Vertragserstellung oder umfassende Beratung, die Kanzlei hat sich unter anderem darauf spezialisiert, Ihnen in diesem Rechtsbereich kompetent zur Seite zu stehen.
Meine Spezialgebiete erstrecken sich auf das gesamte Grundstücksrecht und umfassen unter anderem nachfolgende Themen:
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Prüfung von Verträgen bei einem Verkauf oder Kauf eines Grundstücks
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Erstellung von Verträgen nach Mandantenwunsch
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Lebzeitige Übertragung von Grundstücken und Schenkungen innerhalb der Familie
(Beratung und Durchführung) -
Beratung zur Teilungserklärungen und Rechten nach dem Wohnungseigentumsrecht (WEG) und
Grundstückseigentumsrecht
Fehler bei der Planung eines Grundstücksverkaufs oder eines Kaufs können zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen führen.
Ich führe in meiner Kanzlei fundierte Beratungen durch und gebe Ihnen einen Überblick über Ihre Möglichkeiten in der finanziellen oder geschäftlichen Situation.
Käufe und Verkäufe nur nach juristischer Beratung durchführen
Wenn Sie ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung verkaufen möchten oder selbst als Käufer auftreten,
gibt es viele Fragen zu beantworten.
Als Laie ist es kaum möglich, einen Kaufvertrag auf jegliche Fallstricke zu überprüfen. Eine Unterschrift sollten Sie niemals ohne eine
Expertise durch einen sachkundigen Berater setzen. Als Rechtsanwältin gehe ich im Vorfeld des Kaufs oder Verkaufs mit Ihnen nicht nur Punkt für Punkt den Entwurf durch, sondern berate Sie auch zu einem bereits vorliegenden Vertrag.
Wenn noch kein Kaufvertrag existiert, unterstütze ich Sie während der Kaufvertragsverhandlungsphase und bewirke nach Ihren Wünschen einen notariell einwandfreien Vertrag. Auch wenn Sie auf außergerichtlichem oder gerichtlichem Weg Ansprüche abwehren oder
durchsetzen müssen, bin ich als Rechtsanwältin in meiner Kanzlei gern für Sie tätig.
Rufen Sie mich jederzeit an und vereinbaren Sie ein Termin mit mir.