Die komplexe Rechtswelt des Erbrechts lässt den Laien oftmals verkennen, dass fachkundige Hilfe zur Strukturierung benötigt wird.
Falsche oder nicht bekannte Lösungen können wirtschaftliche und persönliche Einbußen zur Folge haben, die es zu vermeiden gilt.
Ich stehe Ihnen als kompetente Rechtsanwältin in allen Fragen des Erbrechts zur Seite.
Dazu gehören unter anderem:
Aufhebung oder Veränderung von Erbverträgen oder Testamenten
Aufsetzen von Verträgen der Erbfolge zu Lebzeiten zur Regelung
Vollstreckung von Testamenten und Auseinandersetzungen sowie Pflichtteilansprüchen
Antrag zur Erteilung eines Erbscheines, Erbenermittlung
Vertretung beim Nachlassgericht
Gestaltung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und gerichtliche Betreuung
Durchsetzen oder Abwehren von Erbschaftsansprüchen, Prozessführung
Das Thema Tod ist für keinen Menschen angenehm, doch durch eine optimale Vorsorge können Familienangehörige und der überlebende Partner vor negativen Überraschungen oder vor Auseinandersetzungen vor Gericht geschützt werden.
Von der Prüfung der gesetzlichen Erbfolge bis zur Erstellung eines Testaments ist in meiner Kanzlei für all Ihre Fragen Raum.
Die gesetzliche Erbfolge regelt automatisch, wer im Falle Ihres Ablebens Erbe wird.
Doch nicht immer herrscht der Wunsch vor, dass diese Personen auch wirklich Erben werden sollen.
Ob Patchworkfamilie, nicht verheiratete Paare oder behinderte Kinder –
es gibt viele Gründe, warum ein individuelles Testament zur Vorsorge beiträgt.
Auch kommt es nicht selten nach dem Ableben einer Person zu Erbschaftsstreitigkeiten, die für alle Beteiligten oftmals bitter und nur schwer erträglich sind.
Um all Ihre Fragen kompetent zu beantworten und dafür zu sorgen, dass Sie in diesem schwierigen Rechtsbereich auch
wirklich Ihr Recht erhalten, bin ich gern Ihr wichtigster Ansprechpartner.
Gern erörtere ich mit Ihnen gemeinsam alle Fragen rund um das Thema Erbschaft und Ihre persönliche Nachlassplanung.