Das Vertragsrecht –
Regelungen für sämtliche Arten von Verträgen

Icon Vertragsrecht

Das allgemeine Vertragsrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen rund um die Bereiche Vertragsabwicklung, Rechtswirkungen von Verträgen und Vertragsverletzungen. In diesem Rechtsbereich werden vom Mobilfunk / Telefonvertrag bis zum Kaufvertrag sämtliche bindenden

Verträge behandelt. Neben den grundsätzlich geltenden gesetzlichen Vorgaben gibt es im Vertragsrecht viel Raum, um individuell zwischen den Partnern vereinbarte Verträge aufzusetzen.

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Meine Kanzlei unterstützt Sie bei allen Fragen rund um dieses hochkomplexe Themenfeld,
dazu gehören unter anderem:

  • Beratung zu bestehenden Verträgen

  • Prüfung von Verträgen auf ihre Wirksamkeit, Kündigung, Anfechtung

  • Aufsetzen von Verträgen nach Ihren Wünschen

  • außergerichtliches oder gerichtliches Durchsetzen Ihrer Ansprüche oder Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen

Durch einen präzise formulierten und juristisch einwandfreien Vertrag ist es möglich, schon im Vorfeld Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragsparteien zu vermeiden. Als Ihre Rechtsanwältin ordne ich Prozessrisiken streitiger Vertrags- oder Allgemeiner

Geschäftsbedingungen (AGBs) sowie die Wirkung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie z.B. Kontopfändung oder

Zwangsversteigerung für Sie ein.

Gern bin ich bereits bei der Erstellung oder Durchsetzung eines Vertrags jeglicher Art behilflich und berate Sie hinsichtlich der Konditionen.

Kontakt

Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Vertragsrechts sind häufig

Ein schwammig formulierter Vertrag oder fehlende Kenntnisse bezüglich der Wirkung einzelner Klauseln können für beide Vertragspartner böse Überraschungen nach sich ziehen. Als Rechtsanwältin mit einem Schwerpunkt im Bereich des Vertragsrechts bin ich gern für Sie da und überprüfe Ihre bestehenden Verträge. Auch die optimale Gestaltung von künftigen Verträgen übernehme ich für Sie, damit Sie von Anfang an auf der sicheren Seite sind.

 

Als Rechtsanwältin arbeite ich nicht nur beratend, sondern vertrete meine Mandanten außergerichtlich und vor Gericht. Mit einer langjährigen Erfahrung kann ich auf ein in vielgestaltigen Fragestellungen erworbenes Fachwissen zurückgreifen. Durch diese Berufserfahrung ist es mir möglich, potenziellen Rechtsstreitigkeiten bereits im Rahmen der Vertragsgestaltung entgegenzutreten. Ob Kaufvertrag oder Pachtvertrag für Ihr Grundstück, rufen Sie mich gern an und ich bin für Sie da.

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